FAQ

Häufige Fragen zum Kfz-Gutachten

Antworten rund um Schadenaufnahme, Haftpflicht-Schadengutachten, Kosten und den weiteren Ablauf nach einem Unfall.

Die folgenden Informationen geben einen allgemeinen Überblick. Bei rechtlichen Fragen oder Fragen zur Durchsetzung konkreter Schadenersatzansprüche ist ein Fachanwalt für Verkehrsrecht der richtige Ansprechpartner.

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Nach dem Unfall & Gutachterwahl

Wann sollte ich nach einem Unfall einen Kfz-Gutachter einschalten?

Wenn Sie unverschuldet in einen Verkehrsunfall geraten sind und mehr als ein offensichtlich geringfügiger Schaden vorliegt, kann ein unabhängiges Kfz-Schadengutachten sinnvoll sein.

Das Gutachten dokumentiert nicht nur die sichtbaren Fahrzeugschäden und die voraussichtlichen Reparaturkosten. Je nach Schaden können beispielsweise auch Wiederbeschaffungswert, Restwert, Reparaturdauer und eine mögliche merkantile Wertminderung relevant sein.

Bei sehr kleinen Schäden kann dagegen ein Kostenvoranschlag oder eine Reparaturkalkulation ausreichend sein.

Darf ich nach einem unverschuldeten Unfall meinen Kfz-Gutachter selbst auswählen?

Ja. Bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden können Sie grundsätzlich selbst einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen auswählen.

Sie sind nicht verpflichtet, allein deshalb einen bestimmten Sachverständigen zu beauftragen, weil die gegnerische Versicherung diesen vorgeschlagen hat.

Muss ich den Gutachter der gegnerischen Versicherung akzeptieren?

Nein, bei einem Haftpflichtschaden grundsätzlich nicht.

Als Geschädigter können Sie einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl beauftragen, sofern die Einholung eines Gutachtens erforderlich ist. Bei einem Kaskoschaden ist die Situation anders: Hier richten sich Begutachtung und Beauftragung nach dem Versicherungsvertrag und den Vorgaben des eigenen Versicherers.

Was ist der Unterschied zwischen einem unabhängigen Gutachter und einem von der Versicherung beauftragten Sachverständigen?

Ein von Ihnen beauftragter unabhängiger Kfz-Sachverständiger dokumentiert und bewertet den Fahrzeugschaden fachlich und objektiv.

Ein von einer Versicherung beauftragter Sachverständiger erstellt ebenfalls eine technische Schadenbewertung, wurde jedoch vom Versicherer mit der Begutachtung beauftragt. Bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden haben Sie grundsätzlich die Möglichkeit, selbst einen unabhängigen Sachverständigen auszuwählen.

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Kosten & Bagatellschaden

Wer bezahlt den Kfz-Gutachter bei einem unverschuldeten Unfall?

Bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden gehören die erforderlichen Sachverständigenkosten grundsätzlich zum ersatzfähigen Schaden.

Bei vollständiger Haftung der Gegenseite werden diese daher regelmäßig von der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung getragen. Bei Bagatellschäden, einer Mithaftung oder ungeklärter Haftung können Besonderheiten gelten.

Muss ich die Gutachterkosten zunächst selbst bezahlen?

Bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden müssen Sie die Gutachterkosten in der Regel nicht vorstrecken.

Im Rahmen der Beauftragung kann eine Abtretungserklärung für die Sachverständigenkosten vereinbart werden. Dadurch können die erforderlichen Gutachterkosten direkt gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung geltend gemacht werden.

Wie die Abrechnung in Ihrem konkreten Fall erfolgt, erkläre ich Ihnen transparent bei der Beauftragung. Bei einer Mithaftung, ungeklärter Haftung oder anderen Besonderheiten kann die Kostenregelung abweichen.

Was passiert mit den Gutachterkosten bei einer Teilschuld?

Bei einer Mithaftung werden Schadenersatzpositionen grundsätzlich entsprechend der festgestellten Haftungsquote berücksichtigt.

Das kann auch die Sachverständigenkosten betreffen. Bei einer unklaren Haftung oder möglichen Teilschuld sollte deshalb im Einzelfall geklärt werden, welche Kosten übernommen werden.

Wann reicht ein Kostenvoranschlag und wann ist ein Gutachten sinnvoll?

Bei einem offensichtlich geringfügigen Schaden kann ein Kostenvoranschlag mit Fotos ausreichend sein.

Bei umfangreicheren Schäden bietet ein Schadengutachten deutlich mehr Informationen. Neben den Reparaturkosten können beispielsweise Wiederbeschaffungswert, Restwert, Reparaturdauer und eine mögliche Wertminderung relevant sein.

Gerade für einen Laien ist anhand eines äußerlich kleinen Schadens nicht immer sicher erkennbar, wie hoch der tatsächliche Reparaturaufwand ist.

Was ist ein Bagatellschaden?

Als Bagatellschaden wird ein geringfügiger Fahrzeugschaden bezeichnet, bei dem normalerweise kein umfangreiches Schadengutachten erforderlich ist.

Eine starre gesetzliche Euro-Grenze gibt es dafür nicht. In der Praxis werden unterschiedliche Orientierungswerte verwendet. Entscheidend sind Art und Umfang des konkreten Schadens.

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Termin & Schadenaufnahme

Wie schnell bekomme ich einen Termin zur Schadenaufnahme?

Termine zur Schadenaufnahme werden möglichst kurzfristig vereinbart.

Rufen Sie mich an oder schreiben Sie mir per WhatsApp, damit wir einen passenden Termin abstimmen können.

Wo kann die Schadenaufnahme stattfinden?

Die Schadenaufnahme kann nach Absprache dort erfolgen, wo sich das Fahrzeug befindet – beispielsweise bei Ihnen zu Hause, am Arbeitsplatz oder in einer Werkstatt.

Wichtig ist, dass das Fahrzeug für eine fachgerechte Besichtigung möglichst gut zugänglich ist.

Welche Unterlagen benötige ich für die Schadenaufnahme?

Hilfreich sind insbesondere die Zulassungsbescheinigung Teil I, vorhandene Informationen zum Unfall und – soweit verfügbar – Angaben zum Unfallgegner beziehungsweise dessen Versicherung.

Falls bereits Unterlagen, Fotos oder Schriftverkehr zum Schaden vorhanden sind, können diese ebenfalls hilfreich sein. Fehlt Ihnen etwas, können wir beim ersten Kontakt klären, was für die Schadenaufnahme tatsächlich benötigt wird.

Wie lange dauert eine Schadenaufnahme?

Die Dauer hängt vom Fahrzeug und vom Umfang des Schadens ab.

Ein kleinerer, gut zugänglicher Schaden kann schneller aufgenommen werden als ein komplexer Schaden mit mehreren beschädigten Bauteilen. Für eine sorgfältige Begutachtung sollte ausreichend Zeit eingeplant werden, damit die erkennbaren Schäden vollständig dokumentiert werden können.

Was passiert, wenn mein Fahrzeug nicht mehr fahrbereit ist?

Auch ein nicht mehr fahrbereites Fahrzeug kann grundsätzlich besichtigt werden.

Teilen Sie mir beim ersten Kontakt mit, wo sich das Fahrzeug befindet – beispielsweise in einer Werkstatt, auf einem Abschleppgelände oder an einem anderen Standort. Dann kann geklärt werden, wie die Schadenaufnahme sinnvoll durchgeführt werden kann.

Was muss ich bei vorhandenen Vorschäden oder Altschäden angeben?

Bekannte Vor- und Altschäden sollten dem Sachverständigen vollständig und möglichst genau mitgeteilt werden.

Für ein fachlich nachvollziehbares Gutachten ist es wichtig, unfallbedingte Beschädigungen von bereits vorher vorhandenen Schäden unterscheiden zu können. Falls frühere Reparaturrechnungen, Gutachten oder Fotos vorhanden sind, können diese bei der Beurteilung hilfreich sein.

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Das Gutachten

Was wird bei der Schadenaufnahme dokumentiert?

Bei der Schadenaufnahme werden das Fahrzeug, die unfallbedingten Beschädigungen und die für die Bewertung erforderlichen Fahrzeugdaten erfasst.

Dazu gehören je nach Schaden beispielsweise Fotos, beschädigte Bauteile, Schadenumfang, Laufleistung, Fahrzeugausstattung sowie erkennbare Vor- und Altschäden. Die aufgenommenen Informationen bilden anschließend die Grundlage für die fachliche Schadenbewertung.

Was enthält ein Haftpflicht-Schadengutachten?

Ein Haftpflicht-Schadengutachten dokumentiert den Unfallschaden und ermittelt die für die technische Schadenbewertung relevanten Werte.

Je nach Schaden können dazu unter anderem gehören:

  • Reparaturweg und Reparaturkosten
  • Wiederbeschaffungswert
  • Restwert
  • Reparaturdauer
  • Wiederbeschaffungsdauer
  • eine mögliche merkantile Wertminderung

Das Gutachten dient anschließend als fachliche Grundlage für die weitere Schadenregulierung.

Wie lange dauert es, bis mein Gutachten fertig ist?

In der Regel ist Ihr Gutachten innerhalb von 24 Stunden nach vollständiger Schadenaufnahme fertig.

Voraussetzung ist, dass alle für die Gutachtenerstellung erforderlichen Informationen und Unterlagen vorliegen. Ist beispielsweise bei einem Totalschaden eine Restwertermittlung erforderlich, kann die Bearbeitung entsprechend länger dauern.

Sollte noch etwas fehlen oder sollten zusätzliche Informationen erforderlich sein, informiere ich Sie darüber.

Was ist eine merkantile Wertminderung?

Eine merkantile Wertminderung beschreibt den möglichen verbleibenden Minderwert eines Unfallfahrzeugs trotz fachgerechter Reparatur.

Ein repariertes Unfallfahrzeug kann beim späteren Verkauf am Markt weniger wert sein als ein vergleichbares unfallfreies Fahrzeug. Ob eine Wertminderung vorliegt und in welcher Höhe, muss anhand des konkreten Fahrzeugs und Schadens beurteilt werden.

Was bedeutet Wiederbeschaffungswert?

Der Wiederbeschaffungswert beschreibt vereinfacht den Betrag, der erforderlich wäre, um unmittelbar vor dem Schadenereignis ein vergleichbares Fahrzeug auf dem regionalen Markt zu erwerben.

Dabei werden unter anderem Fahrzeugtyp, Alter, Laufleistung, Ausstattung und Zustand berücksichtigt.

Was bedeutet Restwert?

Der Restwert beschreibt den Wert des beschädigten Fahrzeugs im unreparierten Zustand.

Er spielt insbesondere bei der Beurteilung eines wirtschaftlichen Totalschadens eine wichtige Rolle und wird im Gutachten fachgerecht ermittelt.

Was bedeutet wirtschaftlicher Totalschaden?

Von einem wirtschaftlichen Totalschaden spricht man vereinfacht, wenn eine Reparatur unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten im Verhältnis zum Fahrzeugwert nicht mehr sinnvoll erscheint.

Für die konkrete Beurteilung sind unter anderem Reparaturkosten, Wiederbeschaffungswert und Restwert relevant. Da die Schadenregulierung bei Totalschäden rechtliche Besonderheiten enthalten kann, sollte die konkrete Abrechnung bei Bedarf mit einem Fachanwalt für Verkehrsrecht geklärt werden.

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Nach dem Gutachten & Kasko

Muss ich mein Fahrzeug nach einem unverschuldeten Unfall reparieren lassen?

Nicht in jedem Fall muss ein Fahrzeug tatsächlich repariert werden, um einen Fahrzeugschaden geltend zu machen.

Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch eine Abrechnung auf Gutachtenbasis möglich. Dabei bestehen rechtliche und steuerliche Besonderheiten. Wie im konkreten Fall abgerechnet werden kann, sollte bei Bedarf mit einem Fachanwalt für Verkehrsrecht geklärt werden.

Kann ich mir den Unfallschaden auszahlen lassen?

Bei einem Haftpflichtschaden kann unter bestimmten Voraussetzungen eine sogenannte fiktive Abrechnung auf Grundlage der ermittelten Reparaturkosten möglich sein, ohne dass die Reparatur tatsächlich durchgeführt wird.

Dabei gelten rechtliche Besonderheiten, beispielsweise hinsichtlich Umsatzsteuer und einzelner Schadenpositionen. Für die konkrete Art der Schadenabrechnung empfiehlt sich bei Fragen eine verkehrsrechtliche Beratung.

Was passiert mit dem Gutachten nach der Erstellung?

Nach Fertigstellung erhalten Sie das Gutachten als fachliche Dokumentation Ihres Fahrzeugschadens.

Es bildet eine wesentliche Grundlage für die weitere Schadenregulierung und kann gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung verwendet werden. Bei rechtlichen Fragen zur Durchsetzung einzelner Ansprüche ist ein Fachanwalt für Verkehrsrecht der richtige Ansprechpartner.

Was kann ich tun, wenn die Versicherung das Gutachten oder einzelne Positionen kürzt?

Versicherungen können im Rahmen der Schadenregulierung einzelne Positionen prüfen oder kürzen.

Ob eine solche Kürzung im konkreten Fall berechtigt ist, ist eine rechtliche Frage. Bei Streit über die Regulierung sollte deshalb ein Fachanwalt für Verkehrsrecht hinzugezogen werden. Bei technischen Rückfragen zum Gutachten kann der Sachverständige dagegen die zugrunde liegende technische Bewertung erläutern.

Wann sollte ich einen Fachanwalt für Verkehrsrecht einschalten?

Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall kann es sinnvoll sein, bereits frühzeitig einen Fachanwalt für Verkehrsrecht einzubeziehen und nicht erst dann, wenn es bei der Schadenregulierung zu Unstimmigkeiten kommt.

Der Kfz-Sachverständige beurteilt und dokumentiert den Fahrzeugschaden aus technischer Sicht. Die rechtliche Beratung sowie die Prüfung und Durchsetzung Ihrer individuellen Schadenersatzansprüche gehören dagegen in die Hände eines Rechtsanwalts.

Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall gehören die erforderlichen Rechtsanwaltskosten grundsätzlich zum ersatzfähigen Schaden und sind bei vollständiger Haftung der Gegenseite grundsätzlich von dieser bzw. ihrer Haftpflichtversicherung zu erstatten. Bei einer Mithaftung oder besonderen Umständen kann die Kostenerstattung entsprechend abweichen.

Kann ich Sie auch bei einem Kaskoschaden als Gutachter beauftragen?

Bei einem Kaskoschaden richten sich Schadenregulierung und Sachverständigenbeauftragung nach Ihrem Versicherungsvertrag. In der Regel entscheidet der Kaskoversicherer, ob ein Gutachten benötigt wird und welcher Sachverständige beauftragt wird.

Mit Zustimmung Ihrer Versicherung kann eine Begutachtung durch mich grundsätzlich möglich sein. Klären Sie deshalb bitte vor der Beauftragung mit Ihrem Kaskoversicherer, ob dieser der Begutachtung durch einen von Ihnen gewählten Sachverständigen zustimmt und die entsprechenden Kosten übernimmt.

Persönlich erreichbar

Ihre Frage war nicht dabei?

Rufen Sie mich an oder schreiben Sie mir per WhatsApp. Gerne klären wir, ob und wie ich Ihnen bei Ihrem Fahrzeugschaden weiterhelfen kann.

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